Bürgerservice der Hansestadt Lübeck (2024)

Leistungsbeschreibung

Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oderUntermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinnedes jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
  • Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung

beantragen.

Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits

  • Bürgergeld oder
  • Grundsicherung im Alter oder
  • bei Erwerbsminderung oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Häufige Fragen

Ab wann habe ich Anspruch auf Wohngeld?

In der unten aufgeführten Tabelle finden Sie die aktuellen Einkommensgrenzen, um Wohngeld beziehen zu können.

Wichtig: Es wird immer von Ihrem Bruttoverdienst ausgegangen!

Die Prozente von 0% - 30% stehen für Ihre Abzüge, also für gezahlte Lohnsteuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung. Für Arbeitnehmer erhöhen sich die genannten Beträge um 100,- € (Werbungskostenpauschale)

Personen 0% 10 % 20% 30%

1 1.466,00 1.628,00 1.832,00 2.094,00
2 1.976,00 2.195,00 2.470,00 2.882,00
3 2.470,00 2.744,00 3.087,00 3.528,00
4 3.333,00 3.703,00 4.166,00 4.761,00
5 3.818,00 4.242,00 4.772,00 5.454,00

Ob sich in Ihrem Fall etwas errechnet, können Sie auch mit einem Wohngeldrechner herausfinden, z.B. https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT

Ich bin Student/Azubi. Habe ich einen Anspruch?

Auszubildende und Studenten in der Erstausbildung, ohne haushaltsangehörige Personen (z.B. Kinder; Lebenspartner), haben häufig keinen Anspruch auf Wohngeld.

Dies gilt auch, wenn BAFÖG nur abgelehnt wurde, weil die Eltern ein zu hohes Einkommen erzielen.

Hingegen kommt Wohngeld in Betracht, wenn Sie dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe) haben.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie eine zweite Ausbildung absolvieren, ein Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund vorliegt o.ä.

Bitte füllen Sie die Anlage https://bekanntmachungen.luebeck.de/dokumente/d/424/inline bei Ihrem ersten Wohngeldantrag aus.

Ich leiste einen Bundesfreiwilligendienst.

„Bufdis“ haben in der Regel einen Wohngeldanspruch, soweit der Lebensmittelpunkt in Lübeck ist und Sie mindestens 12 Monate in unserer schönen Stadt wohnen.

Im Zweifel lohnt sich ein Wohngeldantrag. Bitte beachten Sie, dass alle Einkünfte, auch Unterstützung der Eltern (insbesondere Kindergeld) als Einkommen anzugeben sind.

Zur Online-Terminvergabe

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Der Bereich Soziale Sicherung bietet einen dezentralen Wohngeldservice in Kücknitz, Moisling und St. Lorenz Nord an. Dieses neue Serviceangebot ist möglich durch eine Kooperation mit der Trave Grundstücksgesellschaft mbH und dem Lübecker Bauverein eG. Angeboten wird ein Beratungs- und Antragsservice für alle Wohngeldinteressierten. Die Wohngeldsprechstunde findet jeweils

  • an jedem ersten Mittwoch im Monat im Stadtteil Moisling / Büro des Quartiersmanagement Moisling/Toller Ort (Gebäuderückseite), Oberbüsser Weg 4
  • an jedem zweiten Mittwoch im Monat im Stadtteil Kücknitz/ Silberstraße 1-3
  • an jedem dritten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz Süd / Kolberger Platz 1 in den Räumen der Wohnberatungsstelle „Wohnen im Alter“
  • an jedem vierten Mittwoch im Monat im Stadtteil St. Lorenz-Nord / Langeneßallee 19

Die Servicezeiten sind immer von 9-12 Uhr . Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist unabhängig vom Wohnort oder Mietverhältnis willkommen.
Der Service im Verwaltungszentrum Mühlentor bleibt von diesem zusätzlichen Angebot unberührt.

Sprechstunden im Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, weden nach vorheriger Terminvereinbarung jeweils dienstags von 8 bis 14 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr angeboten. Terminbuchungen sind online unter www.luebeck.de/termine möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen. Grundsätzlich müssen Sie folgende Nachweise der Wohnkosten oder der Belastung vorlegen:

  • über Transferleistungen (zum Beispiel Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld,
  • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen,
  • aktuelle Bescheide über Rentenbezüge jeglicher Art,
  • über Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld),
  • Nachweis über Krankengeld sowie sonstige Lohnersatzleistungen,
  • letzter Steuerbescheid (für Selbstständige/Gewerbetreibende).

Bitte geben Sie zur Sicherheit alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder in Geld oder Geldeswert an, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob die Einkünfte steuerpflichtig sind oder nicht. Sie vermeiden damit unnötige Rückfragen. Die Wohngeldstelle wird dann prüfen, welche der Einkünfte anrechenbar sind. Gegebenenfalls sind sonstige Nachweise beizufügen:

  • Immatrikulationsbescheinigung (Studierende),
  • BAföG-Bescheid (Studierende),
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung,
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen,
  • Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen).
  • Bei Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten ist ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.
  • Sonstige EU-Bürgerinnen und -Bürgermüssen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht/EU-Aufenthaltserlaubnissowie eine meldebehördliche Anmeldung vorlegen.

Zum Antrag auf Mietzuschuss benötigen Sie darüber hinaus das ausgefüllte:

  • Formular Vermieterbescheinigung (wird in der Regel von den Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.)

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie zusätzlich folgende Formulare/Nachweise:

  • Formular zur Ermittlung der Belastung aus dem Kapitaldienst
  • Nachweis über die Belastung aus dem Kapitaldienst (Fremdmittelbescheinigung, letzter Zahlungsbeleg, gegebenenfallsZins- und Tilgungsplan)
  • Nachweis über die Höhe des Kaufpreises oderder Baukosten (auch bei Modernisierungen)
  • Grundsteuerbescheid/Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Gegebenenfalls Nachweis über Erträge aus Überlassung von Räumen und Flächen an Dritte
  • Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder der Wohnflächenverordnung (WoFlV, Bauantrag)
  • Gegebenenfalls Bescheid über das Baukindergeld
  • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie stellen den Antrag bis spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie Wohngeld beantragen möchten. In der Regel erhalten Sie das Wohngeld vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle gestellt wurde.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wir freuen uns, wenn Sie Ihren Antrag online stellen:

Mietzuschuss (für Mieter)
Erstantrag
Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Lastenzuschuss (für Eigentümer)
Erstantrag

Weiterleistungsantrag
Erhöhungsantrag
Änderungsmitteilung

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Angaben aller Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich – auch in automatisierter Form –insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

  • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
  • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
  • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

  • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
  • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
  • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
    • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
    • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
    • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
  • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
  • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

Bemerkungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sofern Sie Fragen zu Ihrem bereits gestellten Antrag haben, kontaktieren Sie bitte nach Möglichkeit Ihre zuständige Sachbearbeitung. Sie können Nachrichten und Unterlagen auch per Email an Wohngeld@Luebeck.de senden.

Bei allgemeinen Fragen zum Wohngeld erhalten Sie unter der Telefonummer (0451) 122 6430 Auskunft.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: der Anspruch auf Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellunggeprüft. Bei bestehendem Wohngeldanspruch geht Ihnen kein Wohngeld verloren.

Verfahrensablauf

  • Setzen Sie sich am besten vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung, um die für Sie erforderlichen Unterlagen zu erfragen.
  • Sie stellen Ihren Antrag schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular oder mithilfe des Onlinedienstes. Das Formular können Sie per Post an die für Sie zuständige Wohngeldstelle senden oder persönlich abgeben.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
  • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

Voraussetzungen

Sie müssen als Antragstellerin oder Antragstellerwohngeldberechtigt sein. Wohngeldberechtigt für einen Mietzuschuss sind Sie als:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohnraum,
  • Untermieterin und Untermieter von Wohnraum,
  • Bewohnerinnen und Bewohner einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
  • Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes,
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaberinnen und Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehrere Wohnungen), eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn Sie in diesem Haus wohnen,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als ein Eigenheim angesehen werden kann,
  • Inhaberinnen und Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
  • Frauen, die in Frauenhäusern wohnen, auch wenn sich das Entgelt tageweise bemisst.
  • eine Person, die durch die Obdachlosenbehörde in Obdachlosenunterkünfte oder in Wohnraum Dritter eingewiesen ist, auch wenn das Nutzungsentgelt (welches sich nicht zum Beispiel nach der Anzahl der Tage bemisst oder nach erwachsenen Personen und Kindern gestaffelt ist)an die Obdachlosenbehörde gezahlt wird,

Wohngeldberechtigt für einen Lastenzuschuss sind Sie als:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer Kleinsiedlung,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
  • Eigentümerinnen und Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
  • Inhaberinnen und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oderauf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechtes haben.

Die Wohnrauminhaberin oder der Wohnrauminhaber muss den Wohnraum bewohnen und die Belastung hierfür aufbringen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

• der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
• der Höhe des Gesamteinkommens,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter: Wohngeld

Weiterführende Informationen

Bürgerservice der Hansestadt Lübeck (2024)

FAQs

Wie lange dauert Einbürgerung in Lübeck? ›

Zur Antragsstellung werden keine Termine vergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Bearbeitungsdauer für Einbürgerungsanträge bis zu 24 Monate dauern kann.

Kann man sich online ummelden Lübeck? ›

Lübeck macht's als eine der ersten Kommunen möglich. Jetzt können Lübecker:innen ihre neue Adresse nach einem Umzug digital anmelden. Damit sparen sie nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die Hansestadt Lübeck ist die erste Kommune bundesweit, die sich der von Hamburg entwickelten Online-Dienstleistung angeschlossen hat.

Wie kann ich Ausweis beantragen Lübeck? ›

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Wo kann man in Lübeck ein Führungszeugnis beantragen? ›

Ein Führungszeugnis können Sie entweder in der zuständigen Einwohnermeldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz ( BfJ ) direkt online beantragen:
  1. www.fuehrungszeugnis.bund.de.
  2. AusweisApp herunterladen.
  3. Mehr zum Online-Antrag sowie den notwendigen Nachweisen.

Wie lange muss man in Deutschland leben um einen deutschen Pass zu bekommen? ›

Einbürgerungsvoraussetzungen. Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung: unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung. geklärte Identität und Staatsangehörigkeit.

Was braucht man für Einbürgerung in Schleswig Holstein? ›

Leistungsbeschreibung
  • Seit acht Jahren ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Identität und bisherige Staatsangehörigkeit sind geklärt.
  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen für Ummeldung Lübeck? ›

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder.
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder.
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung.

Wann muss ich mich bei der Gemeinde anmelden? ›

In der Regel müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug bei der neuen Wohngemeinde anmelden.

Wie melde ich mich um Einwohnermeldeamt? ›

Die Ummeldung erfolgt meist persönlich. Eine postalische Voranmeldung ist nur in wenigen Bundesländern, Kreisen und Städten wie Bayern oder Köln möglich. Hier können Sie die Anmeldeformulare zusammen mit den benötigten Ausweiskopien an die Meldebehörde senden.

Wie lange ist der Personalausweis gültig wenn er abgelaufen ist? ›

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, droht ein Bußgeld. Ein abgelaufener Personalausweis besitzt bereits am Tag nach dem Ablaufdatum keine Gültigkeit mehr.

Was kostet ein Personalausweis Lübeck? ›

Gebühren und Gültigkeit
Ausstellung von Personalausweisen
Antragstellende Person ab 24 Jahren37 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Ausstellung von Ausweisen für BedürftigeGebührenreduzierung oder -befreiung möglich
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Welche Dokumente brauche ich um Personalausweis zu beantragen? ›

Diese Unterlagen benötigen Sie
  • gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wie lange ist das Führungszeugnis gültig? ›

Wie lange ist ein Führungszeugnis gültig? Es gibt keine Vorschriften zur Dauer der Gültigkeit eines Führungszeugnisses. Dies liegt daran, dass dem BfJ zeitnah zum erteilten Führungszeugnis eine Verurteilung mitgeteilt werden könnte, die ggf. Auswirkungen auf den Inhalt eines neu zu erteilenden Führungszeugnisses hätte.

Wie lange bleibt ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis? ›

Eintragungen im Strafregister werden nach maximal 20 Jahren getilgt, mit Ausnahme von Freiheitsstrafen, die spätestens 20 Jahre nach Haftentlassung getilgt werden, sowie Zwangsunterbringungen in der Psychiatrie, die spätestens 20 Jahre nach Entlassung getilgt werden (§ 18 und § 17).

Wann werden die Einträge im Führungszeugnis gelöscht? ›

Bei „Einfachen“ Eintragungen beträgt die Löschfrist drei Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung, bei „Erweiterten“ Eintragungen beträgt die Löschfrist fünf Jahre nach Rechtskraft der Verurteilung.

Wie lange dauert Einbürgerung in Schleswig Holstein? ›

Viele der Betroffenen kamen vor mehr als sechs Jahren nach Deutschland und konnten deshalb ihren deutschen Pass beantragen. Doch die Bearbeitung der Anträge dauert in Neumünster zurzeit ziemlich lange: Teilweise warten die Betroffenen schon seit mehr als zwei Jahren auf ihre Einbürgerung.

Wie lange dauert die Bearbeitung von der Einbürgerung? ›

Sofern alle Unterlagen vollständig und in der richtigen Form eingereicht wurden, wird mit einer Bearbeitungszeit von ca. 12 Monaten zu rechnen sein. Diese Angabe gilt ab dem Eingang der Erklärung beim Bundesverwaltungsamt.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Aachen? ›

Aachen liegt weit oben in der bundesweiten Warteschleife. „Die Dauer eines Einbürgerungsverfahrens liegt aktuell bei ca. 18 Monaten“, teilt die Städteregion mit. Im Durchschnitt.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Köln? ›

Die Bearbeitungsdauer nach Antragstellung beträgt ungefähr sechs bis acht Monate. Wir bitten Sie, von vorzeitigen und mehrfachen Anfragen zum Sachstand abzusehen.

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Name: Terence Hammes MD

Birthday: 1992-04-11

Address: Suite 408 9446 Mercy Mews, West Roxie, CT 04904

Phone: +50312511349175

Job: Product Consulting Liaison

Hobby: Jogging, Motor sports, Nordic skating, Jigsaw puzzles, Bird watching, Nordic skating, Sculpting

Introduction: My name is Terence Hammes MD, I am a inexpensive, energetic, jolly, faithful, cheerful, proud, rich person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.